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Probleme bei Mobilfunkanträgen durch negative Schufa.

Nicht selten stehen Kunden mit einem negativen Schufaeintrag vor größeren Problemen, wenn es um einen Mobilfunkantrag geht. 

Bereits bei der Antragstellung gilt es, die Schufaklausel zu unterschreiben. Bei dieser Unterschrift erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass der Mobilfunkanbieter die bei der Schufa hinterlegten Daten abfragt. Wer hier einen Negativ Eintrag hat, wird keinen Mobilfunkantrag bekommen. Das kann aber nicht nur bei einem Eintrag erfolgen, der auf Grund von Schulden zustande kam. Auch der sogenannte "weiche Score Wert" kann Einfluss darauf haben, ob es zu einem Vertrag mit dem Mobilfunkanbieter kommt.



Werden zum Beispiel innerhalb kurzer Zeit mehrere Auskünfte der Schufa zum Zwecke von Mobilfunkanträgen eingeholt, so kann sich dies negativ auf die Entscheidung auswirken. Die Schufa ist ein komplexes System, denn oft kennen die Kunden die genauen Einträge dort nicht genau. Aus diesem Grund kommt es gerade bei der Mobilfunkanfrage oft zu bösen Überraschungen.

Das ist jedoch nicht immer so. In manchen Fällen entscheiden sich die Mobilfunkanbieter auch bei einer Negative Empfehlung der Schufa für den Kunden. Das hat mehrere Gründe.

Zunächst zählt der allgemeine Eindruck und natürlich auch, ob der Kunde ein geregeltes Einkommen hat. Des öfteren wird gerade in dieser Konstellation bei Mobilfunkanträgen großzügig entschieden. Um sicher zu sein, dass man beim nächsten Mobilfunkantrag nicht durch einen negativen Schufaeintrag abgelehnt wird, sollte man regelmässig die Eintragungen der Schufa zu seiner Person überprüfen. Fehlerhafte Merkmale oder Dinge, die bereits bezahlt und erledigt sind müssen dann nämlich sofort gemeldet werden. Diese werden dann bei der Schufa ausgetragen. 

Mittlerweile gehen die Mobilfunkanbieter jedoch auf die Wünsche und Sorgen der Kunden ein. Immer mehr Anbieter bieten die Möglichkeit, bei Mobilfunkanträgen auf die Einholung der Schufa zu verzichten. 
Diese sind dann zwar vermehrt an besondere Bedingungen geknüpft, ermöglichen aber auch Kunden mit einem negativen Schufaneintrag, einen Mobilfunkvertrag abzuschließen.

Natürlich ist die Einwilligung der Schufaklausel eine freiwillige Auskunft. Der Kunde kann dies durchaus ablehnen. Erfahrungsgemäß werden dann aber auch keine Verträge mit den jeweiligen Mobilfunkanbietern zustande kommen. Dies liegt nicht an der Willkür der Mitarbeiter, sondern viel mehr an den Rahmenbedingungen zum Vertragsabschluss, an welche die Mobilfunkunternehmen gebunden oft sind.

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