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Kann ein Treppenlift durch die Krankenkasse bezuschusst werden?

Für mobilitätseingeschränkte Menschen stellt ein Treppenlift einen wesentlichen Bestandteil der persönlichen Freiheit und Selbstbestimmung dar. Doch leider sind Treppenlifte mit mehreren tausend Euro eine teure Anschaffung, die wohl überlegt sein will. Daher ist es für viele Betroffene wichtig, einen Zuschuss von der Pflegeversicherung der Krankenkasse zu erhalten, um sich einen Treppenlift einbauen lassen zu können. Da der Treppenlift jedoch nicht zu den klassischen Hilfsmitteln zählt, wie z. B. ein Rollstuhl, wird er von der Krankenkasse im Normalfall nicht komplett übernommen. Dennoch kann die Bezuschussung eine große Hilfe darstellen.



Eine grundlegende Voraussetzung für den Zuschuss durch die eigene Krankenkasse ist die Einstufung in einen so genannten Pflegegrad (ehemals Pflegestufe). Diese Einstufung wird von der Krankenkasse veranlasst und durch den medizinischen Dienst vorgenommen. Seit dem 01. Januar 2017 haben auch Pflegebedürftige im neu geschaffenen Pflegegrad 1 Anspruch auf Förderung.

Des Weiteren muss der Treppenlift die häusliche Pflege der pflegebedürftigen Person entweder überhaupt ermöglichen oder zumindest erheblich erleichtern, damit ein Zuschuss bewilligt werden kann. Hierbei ist allerdings nicht entscheidend, ob die pflegebedürftige Person im Eigenheim lebt. Der Einbau und die Bezuschussung eines Treppenlifts ist auch in einer Mietimmobilie möglich.

Nach der Einstufung in einen Pflegegrad kann dann bei der Krankenkasse ein Antrag auf Bezuschussung gestellt werden. Allerdings sollten noch vor dem Antrag Angebote durch Treppenluiftfirmen eingeholt werden, da die meisten Krankenkassen bereits mit dem Antrag die Kostenvoranschläge bzw. Angebote erwarten. So wird gewährleistet, dass die Höhe des bewilligten Zuschusses an die Kosten angepasst wird. Für die Angebotserstellung sollte ein Mitarbeiter der Treppenliftfirma die pflegebedürftige Person zu Hause besuchen, um sich ein umfassendes Bild von der Lage zu machen und ein detailliertes Angebot erstellen zu können. 
Je pflegebedürftiger Person im Haushalt wird dann eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme mit 4.000€ bezuschusst. Wenn mehrere pflegebedürftige Personen zusammen in einem Haushalt leben, können sogar bis zu 16.000€ Zuschuss bewilligt werden.

Wichtig ist, dass der Antrag auf Bezuschussung vor dem Einbau eines Treppenlifts gestellt werden muss. Die Bezuschussung ist nicht rückwirkend möglich. Sobald der Zuschuss durch die Krankenkasse dann bewilligt wurde, kann der Einbau durch die gewählte Firma erfolgen.

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